Aktuelles

Liebe Patientinnen und Patienten,

herzlich willkommen in der Familienpraxis Wachenheim. Wir sind gerne für Sie da.

Als Fachärztin für Allgemeinmedizin und Geriatrie sowie Facharzt für Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendmedizin können wir Ihnen eine generationenübergreifende Familienmedizin bieten, durch die alle Familienmitglieder vom ersten Lebenstag bis ins hohe Alter optimal versorgt sind.

Unsere Leistungen umfassen das komplette Spektrum der hausärztlichen Versorgung, der kinderärztlichen Versorgung sowie der Altersmedizin (Geriatrie).

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

Osterurlaub

Unsere Praxis bleibt vom 25.03. bis zum 28.03.24 und über die Osterfeiertage geschlossen.

Die hausärztliche Vertretung übernehmen Frau Dr. Kub-Csizi (25.03. – 28.03.) und Herr Tesnau (25.03. – 27.03.) in Wachenheim.

Die kinderärztliche Vertretung übernimmt Frau Dr. Lenné in Deidesheim.

Während der Osterfeiertage ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Diesen erreichen Sie telefonisch unter 116 117.

Elektronisches Rezept (eRezept) für gesetzlich Versicherte

Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Ihnen bis letztes Jahr auf einem rosa Rezept verordnet wurden, erhalten Sie papierlos als eRezept.

Für Sie bedeutet dies eine Erleichterung vor allem beim Erhalt von Wiederholungsrezepten, da Sie die Rezepte nicht mehr in unserer Praxis abholen müssen. Wir benötigen lediglich zu Beginn jedes Quartals einmalig Ihre Versichertenkarte. Danach können Sie Wiederholungsrezepte zum Beispiel über das Kontaktformular unserer Homepage oder per  Email bei uns bestellen und nach 24 Stunden in der Apotheke abholen.

Wie läuft dies ab?

  • Um ein Medikament mittels eRezept verordnen zu können, benötigen wir vorher zum Beginn jedes Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) Ihre Versichertenkarte
  • Die Verordnung wird von uns in einer besonders gesicherten Datenbank gespeichert
  • Zum Einlösen in der Apotheke benötigen Sie nur Ihre Krankenversichertenkarte, mit der die Apotheke berechtigt ist, die Verordnungen von der Datenbank abzurufen
  • Dies funktioniert ähnlich, wie Sie mit Ihrer Bankkarte am Bankautomaten auf Ihr elektronisch gespeichertes Bankguthaben zugreifen können. Die Rezepte sind also nicht auf der Karte selbst gespeichert, sie benötigen diese aber zum Zugriff auf die gespeicherten Rezepte.

Die folgenden Verordnungen erfolgen weiterhin in Papierform:

  • Betäubungsmittelrezepte ( BtM-Rezepte)
  • Verbandmittel
  • Hilfsmittel (z.B. Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzbedarf)
  • Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
  • Privatrezepte
So erhalten Sie Ihre Wiederholungsrezepte
  • Zum Ausstellen von Rezepten, insbesondere auch von Wiederholungsrezepten, benötigen wir bei gesetzlich Versicherten vorab zu Beginn jedes Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) die Versichertenkarte.
  • Zum Einlesen der Karte können Sie bei Gelegenheit jederzeit ohne Termin vorbei kommen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dabei keine Rezeptbestellungen an der Anmeldung entgegen nehmen können um Wartezeiten an der Anmeldung zu minimieren und dem Datenschutz gerecht zu werden.
  • Unsere Bearbeitungszeit für Folgerezepte beträgt weiterhin 24 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung und dem Einlesen der Versichertenkarte bei gesetzlich Versicherten. Danach können Sie die als eRezept verordneten Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abholen. Alle anderen Verordnungen können wie bisher in Papierform bei uns abgeholt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen von Wiederholungsrezepten nur für solche Medikamente möglich ist, die wir Ihnen auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum verordnet haben. Für die Verordnung von Medikamenten, die Ihnen von anderen Ärzten verordnet wurden, ist eine Vorstellung in der Sprechstunde nötig.

Ihre

Dr. Sandra Brück und Dr. Andreas Herzog