Rezeptbestellung

Ihre Rezepte, Überweisungen uns sonstige Verordnungen können Sie schnell und unkompliziert online bei uns bestellen.

Über die folgende Schaltfläche gelangen Sie zu unserem Termed-Profil. Nach einmaliger Registrierung können Sie dort über die Schaltfläche Anfrage auswählen, ob Sie eine Rezept-, eine Überweisungs- oder eine sonstige Anfrage an uns richten möchten.

Bitte achten Sie bei der Auswahl der Medikamente auf die richtige Packungsgröße – am besten geben Sie die PZN ein, die Sie auf der Medikamentenpackung finden.

Das Bestellen von Rezepten und Verordnungen ist nur möglich, wenn wir Ihnen diese auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum verordnet haben. Für alle anderen Verordnungen, sowie für Verordnungen, die Sie bisher von anderen Ärzten erhalten haben, ist eine Vorstellung in der Sprechstunde nötig.

Überweisungen können wir nur für regelmäßig wiederkehrende oder vorab mit uns besprochene Facharztbesuche bestellt werden. Ansonsten ist ebenfalls eine Vorstellung in der Sprechstunde nötig.

Unsere Bearbeitungszeit beträgt 24 Stunden nach dem Senden Ihrer Anfrage und dem Einlesen der Versichertenkarte bei gesetzlich Versicherten. Danach können Sie die als eRezept verordneten Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abholen. Alle anderen Verordnungen sowie Überweisungen können in Papierform bei uns abgeholt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Schließzeiten.

Informationen zum Elektronischen Rezept (eRezept) für gesetzlich Versicherte

Ihre Arzneimittel erhalten Sie papierlos als eRezept.

Für Sie bedeutet dies eine Erleichterung vor allem beim Erhalt von Wiederholungsrezepten, da Sie die Rezepte nicht mehr in unserer Praxis abholen müssen. Wir benötigen lediglich zu Beginn jedes Quartals einmalig Ihre Versichertenkarte. Danach können Sie Ihre Wiederholungsrezepte bei uns bestellen und nach 24 Stunden in der Apotheke abholen.

Wie läuft dies ab?

  • Um ein Medikament mittels eRezept verordnen zu können, benötigen wir vorher zum Beginn jedes Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) Ihre Versichertenkarte. Zum Einlesen der Karte können Sie bei Gelegenheit jederzeit ohne Termin vorbei kommen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dabei keine Rezeptbestellungen an der Anmeldung entgegen nehmen können um Wartezeiten an der Anmeldung zu minimieren und dem Datenschutz gerecht zu werden.
  • Die Verordnung wird von uns in einer besonders gesicherten Datenbank gespeichert.
  • Zum Einlösen in der Apotheke benötigen Sie nur Ihre Krankenversichertenkarte, mit der die Apotheke berechtigt ist, die Verordnungen von der Datenbank abzurufen.
  • Dies funktioniert ähnlich, wie Sie mit Ihrer Bankkarte am Bankautomaten auf Ihr elektronisch gespeichertes Bankguthaben zugreifen können. Die Rezepte sind also nicht auf der Karte selbst gespeichert, sie benötigen diese aber zum Zugriff auf die gespeicherten Rezepte.

Die folgenden Verordnungen erfolgen weiterhin in Papierform:

Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)

Betäubungsmittelrezepte ( BtM-Rezepte)

Verbandmittel

Medizinprodukte

Hilfsmittel (z.B. Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzbedarf)