Rezepte

Bitte bestellen Sie Ihre Wiederholungsrezepte bevorzugt über dieses Kontaktformular oder per Email an rezepte@familienpraxis-wachenheim.de. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie unseren Anrufbeantworter nutzen.

Bitte beachten Sie unsere Schließzeiten.

Unsere Bearbeitungszeit für Wiederholungsrezepte beträgt 24 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung und dem Einlesen der Versichertenkarte bei gesetzlich Versicherten. Danach können Sie die als eRezept verordneten Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abholen. Alle anderen Verordnungen können in Papierform bei uns abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen von Wiederholungsrezepten nur für solche Medikamente möglich ist, die wir Ihnen auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum verordnet haben. Für die Verordnung von Medikamenten, die Ihnen von anderen Ärzten verordnet wurden, ist eine Vorstellung in der Sprechstunde nötig.

Alle weiteren Anfragen per Email können leider nicht bearbeitet werden.

Informationen zum Elektronischen Rezept (eRezept) für gesetzlich Versicherte

Ihre Arzneimittel erhalten Sie papierlos als eRezept.

Für Sie bedeutet dies eine Erleichterung vor allem beim Erhalt von Wiederholungsrezepten, da Sie die Rezepte nicht mehr in unserer Praxis abholen müssen. Wir benötigen lediglich zu Beginn jedes Quartals einmalig Ihre Versichertenkarte. Danach können Sie Ihre Wiederholungsrezepte bei uns bestellen und nach 24 Stunden in der Apotheke abholen.

Wie läuft dies ab?

  • Um ein Medikament mittels eRezept verordnen zu können, benötigen wir vorher zum Beginn jedes Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) Ihre Versichertenkarte. Zum Einlesen der Karte können Sie bei Gelegenheit jederzeit ohne Termin vorbei kommen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dabei keine Rezeptbestellungen an der Anmeldung entgegen nehmen können um Wartezeiten an der Anmeldung zu minimieren und dem Datenschutz gerecht zu werden.
  • Die Verordnung wird von uns in einer besonders gesicherten Datenbank gespeichert.
  • Zum Einlösen in der Apotheke benötigen Sie nur Ihre Krankenversichertenkarte, mit der die Apotheke berechtigt ist, die Verordnungen von der Datenbank abzurufen.
  • Dies funktioniert ähnlich, wie Sie mit Ihrer Bankkarte am Bankautomaten auf Ihr elektronisch gespeichertes Bankguthaben zugreifen können. Die Rezepte sind also nicht auf der Karte selbst gespeichert, sie benötigen diese aber zum Zugriff auf die gespeicherten Rezepte.

Die folgenden Verordnungen erfolgen weiterhin in Papierform:

Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)

Betäubungsmittelrezepte ( BtM-Rezepte)

Verbandmittel

Medizinprodukte

Hilfsmittel (z.B. Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzbedarf)

Bitte geben Sie die Medikamente entsprechend ihres Medikamentenplanes wie folgt an:

Medikamentenname (Wirkstoff oder Handelsname), Stärke, Form (Tabletten, Tropfen, etc.)

Mit dem Senden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.